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EU AI Act: Müssen Unternehmen ihre Mitarbeiter schulen?

  • Daniel Böhmel
  • 4. Oktober 2026 um 08:33
1. offizieller Beitrag
  • Daniel Böhmel
    Administrator
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    Beiträge
    186
    • 4. Oktober 2026 um 08:33
    • Offizieller Beitrag
    • #1

    Ja, Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter schulen - aber anders, als es einem die meisten Schulungsanbieter gerade verkaufen wollen. Die Pflicht zur EU AI Act Schulung gilt seit dem 2. Februar 2025, wurde im Juli 2026 spürbar entschärft und ist in Deutschland nicht mit einem eigenen Bußgeld belegt. Und ich bekenne mich schuldig: Ich habe das Wort „Schulungspflicht" selbst oft benutzt, obwohl es so gar nicht im Gesetz steht.

    Was steht im EU AI Act? Die Zusammenfassung in fünf Sätzen

    Der EU AI Act heißt auf Deutsch KI-Verordnung, offiziell Verordnung (EU) 2024/1689. Sie ist seit August 2024 in Kraft, arbeitet risikobasiert mit Verboten bestimmter Praktiken, Auflagen für Hochrisiko-KI und Transparenzpflichten und gilt in weiten Teilen seit dem 2. August 2026 unmittelbar. Die Fristen für Hochrisiko-Systeme in HR, Biometrie oder Bildung wurden auf Dezember 2027 bzw. August 2028 verschoben. Für fast alle Unternehmen zählt deshalb vor allem ein einziger Artikel. Nummer 4.

    Wen trifft das? Jeden, bei dem jemand ChatGPT öffnet

    Wer im Unternehmen ChatGPT, Copilot oder ein anderes KI-System einsetzt, ist damit Betreiber im Sinne der Verordnung, ob bewusst oder nicht. Eine Mindestgröße gibt es nicht, und Freelancer oder Leiharbeiter, die in eurem Auftrag mit den Systemen arbeiten, zählen mit. Die Kollegin aus der Buchhaltung, die sich ihre Mahnungen von Copilot vorformulieren lässt, ist also genau gemeint.

    Als Solo-Selbstständiger ohne Angestellte wäre meine eigene Schulungsakte übrigens ziemlich übersichtlich. Ein Teilnehmer. Bestanden.

    Der Digital Omnibus hat die Pflicht entschärft, nicht abgeschafft

    Seit Ende Juni geistert die Schlagzeile herum, die Schulungspflicht sei gestrichen. Stimmt nicht. Die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 wurde am 24. Juli 2026 verkündet und gilt seit dem 27. Juli, sie hat Artikel 4 neu gefasst. Aus „nach besten Kräften sicherstellen" wurde „Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz zu unterstützen", ein bestimmtes Niveau muss niemand mehr garantieren.

    Ich höre schon den Einwand: Dann kann ich es ja auch gleich lassen! Nein. Die Pflicht, überhaupt etwas zu tun, besteht unverändert fort, weggefallen ist nur das geschuldete Ergebnis. Wer gar nichts macht, verstößt also weiterhin gegen geltendes Recht.

    35 Millionen Euro Bußgeld? Nein.

    Die Zahl taucht in fast jedem zweiten Werbetext auf, und sie ist falsch. Das deutsche KI-Marktüberwachungsgesetz (KI-MIG) gilt seit dem 29. Juli 2026 und listet in Paragraf 15 die bußgeldbewehrten Verstöße auf, mit einem Rahmen von bis zu 50.000 Euro. Artikel 4 steht nicht drin.

    Fairerweise muss man sagen: Die FAQ der EU-Kommission lassen offen, dass nationale Behörden Verstöße gegen Artikel 4 sanktionieren könnten. Da ist etwas dran, nur hat Deutschland davon eben keinen Gebrauch gemacht. Gefährlich wird es trotzdem, und zwar über die Haftung. Kommt es beim KI-Einsatz zu Schäden oder Datenschutzverstößen, gilt fehlende Schulung als Organisationsverschulden gegen Unternehmen und Geschäftsleitung, nach § 43 GmbHG oder § 93 AktG. Spätestens wenn Kundendaten im Prompt gelandet sind, fragt jemand nach eurer Dokumentation.

    Wer prüft das eigentlich?

    Die Bundesnetzagentur ist seit dem 2. August 2026 zuständig, führt die Marktüberwachung, nimmt Beschwerden entgegen und betreibt einen kostenlosen Service-Desk. Realistisch heißt das: Niemand klingelt bei euch und will die Schulungsakte sehen. Relevant wird sie erst, wenn ohnehin jemand hinschaut, etwa nach einer Beschwerde aus der Belegschaft oder einem Datenschutzvorfall.

    Was eine EU AI Act Schulung wirklich braucht

    Weniger, als die Angebote suggerieren. Die Verordnung schreibt kein Format und keine Zertifizierung vor, Schulungen dürfen intern oder extern stattfinden, sollten aber dokumentiert und regelmäßig aufgefrischt werden. Wer euch eine „gesetzliche Zertifikatspflicht" verkaufen will, verkauft Angst.

    Mein Urteil, und ich bin ausdrücklich kein Anwalt: Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen reichen eine schriftliche KI-Nutzungsrichtlinie, eine Basisschulung und ein sauberes Protokoll darüber. Eine vollständige Basisschulung dauert meist vier bis acht Stunden, je nach Rolle. Rein gehören die Fragen, die im Alltag wirklich schiefgehen: Welche Tools sind erlaubt, welche Daten dürfen nicht in den Chat, und warum man eine KI-Antwort prüft, bevor sie an einen Kunden geht.

    Handlungsbedarf gibt es reichlich. 43 Prozent der deutschen Unternehmen bieten bislang gar keine KI-Schulung an, während 56 Prozent KI bereits im Arbeitsalltag nutzen. Die Lücke ist also nicht juristisch. Sie ist ganz praktisch.

    Was als Nächstes kommt

    Das KI-Gremium der EU soll noch Empfehlungen zur Förderung der KI-Kompetenz beschließen, bis September 2026 lag davon nichts Finales vor. Sobald die kommen, wissen wir endlich, was „Maßnahmen ergreifen" im Alltag konkret heißen soll. Bis dahin gilt: Wer jetzt einen halben Tag investiert, hat später eine gute Antwort parat.

    Wie handhabt ihr das in euren Firmen? Gibt es bei euch schon eine KI-Richtlinie, oder läuft ChatGPT noch unter „machen halt alle"?

    Offizielle Orientierung: Bundesnetzagentur: KI-Kompetenz

    P.S.

    Hat hier übrigens jemand Interesse an eine Onlineschulung zum EU-AI-Act? Ich habe hierzu bereits umfangreiches Videomaterial produziert, bin mir aber nicht sicher, ob es hier jemand gebraucht kann.:/

  • Online
    DotG|SpaceMonkey
    Anfänger
    Beiträge
    3
    • 7. Oktober 2026 um 08:56
    • #2

    Der wichtige Punkt ist für mich: Es geht nicht um einen einmaligen „KI-Führerschein“, sondern darum, dass die Maßnahmen zur konkreten Nutzung passen. Wer nur Texte entwirft, braucht andere Kenntnisse als jemand, der Bewerbungen vorsortiert, biometrische Daten verarbeitet oder KI-Entscheidungen in sicherheitskritischen Bereichen vorbereitet.

    Bei „jeden, bei dem jemand ChatGPT öffnet“ würde ich aber etwas bremsen. Nicht jede einzelne Person wird dadurch automatisch selbst zum Betreiber. In der Regel ist das Unternehmen der Betreiber bzw. die verantwortliche Organisation, während die Beschäftigten das System im Auftrag nutzen. Für die Praxis ändert das wenig: Die Firma muss klären, wer welche Systeme wofür verwendet und welche Regeln dafür gelten.

    Die entschärfte Formulierung macht die Dokumentation trotzdem nicht überflüssig. Eine kurze Übersicht über eingesetzte Tools, erlaubte Daten, verbotene Eingaben, menschliche Kontrolle und Meldewege wäre schon ziemlich viel wert. Dazu ein passendes Training, vielleicht mit echten Beispielen aus Buchhaltung, HR und Vertrieb. Wie beim Training: lieber regelmäßig kleine, zielgerichtete Einheiten als einmal jährlich ein zweistündiger Pflichtkurs, bei dem alle nur „bestanden“ anklicken.

    Spannend fände ich deshalb die Frage, woran man ausreichende KI-Kompetenz künftig messen will. Reicht eine dokumentierte Einweisung mit kurzem Test, oder sollte ein Unternehmen auch praktisch prüfen, ob Mitarbeitende etwa personenbezogene Daten und Halluzinationen zuverlässig erkennen?

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  • eu ai act
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